Betriebliche Gesundheitsförderung

Yoga / Entspannungskurse für ihr Unternehmen

Das moderne Arbeitsleben ist von hohem Erfolgsdruck geprägt und erfordert zunehmend ein professionelles Stress- und Selbstmanagement. Ein auf diesen Bedarf angepasstes Yogaangebot lindert akute Probleme, wirkt präventiv und dient der Entwicklung einer persönlichen Stresskompetenz.

 

Betriebs-Yoga ist für alle Berufstätigen geeignet, die neben den hohen Anforderungen im Berufsalltag auf der Suche nach einem professionellem Stress-und Selbstmanagement sind.

Es dient nicht nur der Gesundheitsvorsorge und Prävention am Arbeitsplatz, sondern fördert darüber hinaus mit maßgeschneiderten Yoga-Programmen den Abbau von Stress-Symptomen. Berufsbedingte Verspannungen nehmen ab und die eigene Kreativität und Leistungsfähigkeit steigt.

 

Gesunde und motivierte Mitarbeiter sind das Kapital eines leistungsstarken Unternehmens. Die gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz nehmen immer mehr zu, das Wohlbefinden am Arbeitsplatz nimmt ab. Es bedarf einer besonderen Strategie, um arbeitsbedingte Kosten zu senken und qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft zu halten.

 

 

Betriebliche Gesundheitsförderung

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) steuert und integriert alle betrieblichen Prozesse zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten. Im Rahmen des BGM umfasst die betriebliche Gesundheitsförderung alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Gesellschaft zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz (Luxemburger Deklaration 2007).

Das Jahressteuergesetz nach § 3 Nr. 34 EStG fördert Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung mit 600 € (steuerfrei) pro Mitarbeiter:in.

 

Handlungsfelder und Präventionsprinzipien

Im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes vom 27. August 2010 werden Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen im Bereich Primärprävention und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach den §§ 20 und 20a SGB V festgelegt.

Betriebs-Yoga kommt als Maßnahme der betrieblichen Gesundheitsförderung für folgende

Handlungsfelder in Frage:

 

Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V

Handlungsfeld – Stressmanagement:

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung

 

Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V

Handlungsfeld - Psychosoziale Belastung (Stress)

 

  • Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung

 

Sehr gerne erabeite ich mit ihnen ein passendes Angebot für sie und ihre Mitarbeiter.

Referenzen:

 

  • Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • Staatstheater Stuttgart
  • Klinikum Stuttgart
  • Colliers International Stuttgart
  • Zentrum für seelische Gesundheit Bad-Cannstatt
  • Strehle & Partner Ingenieure
  • Witte, Weller & Partner Patentanwälte
  • Heilbrunnenschule
  • Gemeindeverwaltung Gärtringen