Betriebliche Gesundheitsförderung

Yoga / Entspannungskurse für ihr Unternehmen

Betriebs-Yoga im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)

 

Das moderne Arbeitsumfeld ist zunehmend von Stress und hohem Leistungsdruck geprägt. Betriebs-Yoga bietet eine effektive Methode, um präventiv die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu fördern, akuten Stress abzubauen und die persönliche Stresskompetenz zu entwickeln. Yoga-Programme speziell für den Arbeitsplatz unterstützen nicht nur bei der Linderung von Symptomen wie Verspannungen oder Erschöpfung, sondern fördern auch langfristig die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

 

Ziele und Nutzen von Betriebs-Yoga

  1. Stressbewältigung: Durch Atemtechniken, Meditation und sanfte Körperübungen wird Stress abgebaut, die Resilienz gestärkt und die mentale Klarheit gefördert.
  2. Förderung der Kreativität und Leistungsfähigkeit: Yoga hilft, den Geist zu beruhigen, Blockaden zu lösen und fördert die Konzentration sowie die kreative Problemlösungsfähigkeit.
  3. Prävention von körperlichen Beschwerden: Regelmäßige Yoga-Praxis wirkt Verspannungen im Rücken-, Nacken- und Schulterbereich entgegen und verbessert die Körperhaltung.
  4. Langfristige Verbesserung des Wohlbefindens: Yoga fördert die mentale Gesundheit, stärkt die emotionale Stabilität und trägt zur Verbesserung der Work-Life-Balance bei.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

und rechtliche Grundlagen

Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) zielt das betriebliche Gesundheitsangebot auf die langfristige Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter ab. Yoga als Präventionsmaßnahme unterstützt die Umsetzung dieses Ziels.

 

Förderung von BGM-Maßnahmen

  • Förderung durch den § 3 Nr. 34 EStG: Seit 2020 können Unternehmen gesundheitsfördernde Maßnahmen nach § 3 Nr. 34 EStG mit bis zu 600 Euro jährlich und Mitarbeiter steuerfrei fördern. Dies gilt für alle Maßnahmen, die der Prävention von Gesundheitsrisiken dienen, wie zum Beispiel Yoga-Kurse oder Stressmanagement-Trainings.

    Wichtig: Die Förderung gilt pro Mitarbeiter und Jahr und kann für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, die durch den Arbeitgeber organisiert und angeboten werden, in Anspruch genommen werden.

 

Rechtliche Grundlagen für Präventionsmaßnahmen im Betrieb

Die Krankenkassen und die gesetzliche Unfallversicherung unterstützen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung auch im Bereich der Primärprävention und Stressbewältigung. Die relevanten rechtlichen Grundlagen dazu sind:

  1. Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V:

    • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
    • Förderung von Entspannungstechniken
  2. Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20a SGB V:

    • Förderung von Maßnahmen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
    • Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
    • Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung

 

Handlungsfelder für Betriebs-Yoga

Betriebs-Yoga kann als präventive Maßnahme in den folgenden Handlungsfeldern eingesetzt werden:

  • Stressmanagement: Verbesserung der Stressbewältigungsfähigkeiten durch Yoga-Techniken.
  • Psychosoziale Belastung: Yoga hilft, mit Stress und Belastungen am Arbeitsplatz besser umzugehen und die mentale Gesundheit zu fördern.
  • Gesundheitsgerechte Führung: Führungskräfte können in speziellen Yoga- und Stressmanagement-Programmen geschult werden, um mit gutem Beispiel voranzugehen.

 

Vorteile für Unternehmen

  1. Gesunde und motivierte Mitarbeiter: Die Förderung der Mitarbeitergesundheit ist ein langfristiger Vorteil für das Unternehmen, da gesunde Mitarbeiter produktiver und weniger krankheitsanfällig sind.
  2. Reduktion von Krankheitskosten: Durch Präventionsmaßnahmen wie Betriebs-Yoga können die Krankheitskosten und Arbeitsausfälle gesenkt werden.
  3. Steigerung der Mitarbeiterbindung: Mitarbeiter, die sich wertgeschätzt und gesund fühlen, bleiben dem Unternehmen länger treu.

 

Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Zusätzlich zur steuerlichen Förderung durch § 3 Nr. 34 EStG gibt es auch die Möglichkeit, Gesundheitsprogramme durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen zu lassen. Diese Zuschüsse können je nach Krankenkasse und Art der Maßnahme variieren, aber im Allgemeinen sind Zuschüsse von bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter für gesundheitsfördernde Maßnahmen möglich, wenn diese durch einen qualifizierten Anbieter durchgeführt werden.

 

Individuelle Angebote und Umsetzung

Ich freue mich darauf, mit Ihnen ein maßgeschneidertes Yoga-Programm zu entwickeln, das optimal auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter und die Anforderungen Ihres Unternehmens abgestimmt ist. Je nach Bedarf kann dies sowohl als regelmäßiger Kurs vor Ort als auch als Online-Angebot oder Einzel-Coaching durchgeführt werden.

 

 

Referenzen:

 

  • Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • Staatstheater Stuttgart
  • Klinikum Stuttgart
  • Colliers International Stuttgart
  • Zentrum für seelische Gesundheit Bad-Cannstatt
  • Strehle & Partner Ingenieure
  • Witte, Weller & Partner Patentanwälte
  • Heilbrunnenschule
  • Gemeindeverwaltung Gärtringen